Kurz Gefragt - Kurz Geantwortet

FAQs

Was ist die Mietbürgschaft?

Die Mietbürgschaft ist eine gesetzlich zulässige Alternative zur Hinterlegung einer Mietkaution. Gegen Zahlung einer laufenden Prämie (siehe unser Kostenrechner auf der Startseite) befreit sie den Mieter von der sonst üblichen Hinterlegung einer Mietkaution auf ein Kautionskonto oder Sparbuch. Die Höhe der Mietsicherheit ist gesetzlich auf das Dreifache der Netto-Kaltmiete begrenzt und wird in der Bürgschaft vermerkt. Als Urkunde über einen Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Mieter, wird die Mietbürgschaft beim Vermieter hinterlegt und gilt als Beweis des bestehenden Bürgschaftsverhätnisses.

Bis zur Mietrechtsreform 2001 konnte die Mietsicherheit nur als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist und entsprechendem Verwaltungsaufwand angelegt werden. Die nunmehr in § 551 BGB geregelte Mietsicherheit kann jetzt, wenn sich beide Mietvertragsparteien einig sind, auch mittels einer Bürgschaft hinterlegt werden.

Die Mietbürgschaft der blauen Mietkaution kann von jedem privaten Mieter beantragt werden, der über eine ausreichende Bonität verfügt.

Sicherheit

Wer ist der Bürgschaftsgeber?

Die R+V Allgemeine Versicherung AG, der zweitgrößte deutsche Kreditversicherer und Marktführer im Bereich Kautionsversicherungen.

Was passiert bei Insolvenz des Vermieters?

Für Sie ändert sich im Prinzip gar nichts. Sie tragen kein erhöhtes Risiko. Sollten Sie im Gegensatz dazu eine Barkaution hinterlegt haben, würde diese in die Insolvenzmasse einfließen, wenn sie der Vermieter nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften angelegt hat.

Datenschutz

An wen werden meine persönlichen Daten weitergegeben?

Neben dem Vermieter auch an den Versicherer, die R+V Allgemeine Versicherung AG. Hierzu bitten wir das Merkblatt zur Datenverarbeitung der R+V Versicherungsgruppe (Link zum Merkblatt) zu beachten. Wir verbürgen uns dafür, dass Ihre Daten niemals an andere Unternehmen weiter gegeben werden, insbesondere nicht für Werbezwecke.

Welche Daten werden an meinen Vermieter weiter gegeben?

Ausschließlich die Daten, die aus dem Mietvertrag ohnehin hervorgehen sowie die pauschale Information über eine positive Bonitätsprüfung.

Mietbürgschaft / Kaution

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietsicherheit, umgangssprachlich auch Mietkaution, ist die Leistung eines Geldbetrages oder Hinterlegung einer Bürgschaft durch den Mieter an seinen Vermieter zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen des Vermieters (Miete, Nebenkosten und Reparaturleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz, Prozesskostenerstattungsansprüche). Bei preisgebundenem Wohnraum ist nur die Absicherung von Ansprüchen aus unterlassenen Schönheitsreparaturen und Schäden zulässig (§ 9 Abs. 5 S. 1 WoBindG).

Welche Unterlagen muss ich zur Antragstellung einreichen? 

Keine. Wir benötigen bei Antragstellung nur Ihre Daten gem. Mietvertrag und Ihre Bankverbindung. Sie müssen nichts schriftlich einreichen.

Wie lange dauert die Bonitätsprüfung? 

Die Bonitätsprüfung dauert wenige Sekunden und wird online durchgeführt.

Was ist, wenn sich meine persönliche Bonität verschlechtert? 

Während der Laufzeit des Mietvertrages ändert sich nichts. Insbesondere der Vermieter hat keinen Nachteil dadurch, der Versicherer kann natürlich auch nicht die Bürgschaft zurückziehen. Es kann allerdings sein, dass beim Umzug in eine neue Wohnung für diese keine neue Bürgschaft mehr ausgestellt werden kann.

Was passiert bei Anforderung der Kautionssumme durch den Vermieter? 

Bei einer Inanspruchnahme der Mietbürgschaft durch den Vermieter werden Sie von der R+V Versicherung informiert. Sie müssen dann den Versicherer über die zur Feststellung der Leistungspflicht erforderlichen Umstände informieren. Wenn der Versicherer Sie dazu auffordert, müssen Sie den an den Bürgschaftsgläubiger zu zahlenden Betrag vorab zur Verfügung stellen. Sofern die Inanspruchnahme durch den Vermieter nicht offensichtlich und nachweisbar rechtsmissbräuchlich ist, darf der Versicherer ohne weitere Prüfung an den Vermieter leisten. Bezüglich der Rechtmäßigkeit und einer evtl. Rückzahlung müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter auseinandersetzen.

Mit welcher Frist kann ich die Mietbürgschaft kündigen? 

Die Bürgschaft ist im Prinzip täglich kündbar. Voraussetzung ist natürlich, dass die Originalbürgschaft dem Versicherer zurückgegeben wird.

Wie gebe ich die Bürgschaft zurück? 

Die vom Versicherer gegenüber dem Vermieter übernommene Bürgschaft haftet solange, bis der Vermieter den Versicherer aus der Haftung entlässt. Daher kann der Kautionsversicherungsvertrag auch nicht sofort beendet werden. Das bedeutet - genau wie bei anderen Formen der Mietkaution - dass der Vermieter die Bürgschaftsurkunde „zurückgeben" muss oder alternativ eine Enthaftungserklärung abgegeben muss.

Einschluss von weiteren Bürgschaften in bestehenden Vertrag 

  • Jetzt neu: Ein Vertrag – mehrere Bürgschaften
    Ab sofort können weitere Bürgschaften wegen Umzugs in eine neue Wohnung oder bei Miete einer Zweitwohnung in einen bestehenden Vertrag eingeschlossen werden. Der Jahresbeitrag ermittelt sich aus der Summe der einzelnen Bürgschaften.
  • Insgesamt können Bürgschaften bis zu einer Gesamtbürgschaftshöhe von 15.000 EUR in einem Versicherungsvertrag gestellt werden.
  • Ein weiteres Plus: Bereits mit Beendigung des bestehenden Mietverhältnisses wird die bestehende Mietkautionsbürgschaft beitragsfrei gestellt.
  • Einfache Freigabe

Am Ende der Mietdauer genügt die Unterschrift des Vermieters, um die Abwicklung abzuschließen. (Freigabeerklärung – bisherige Bezeichnung: Enthaftungserklärung)

Sollte dies relevant sein rufen Sie uns an.

Kosten

Bekomme ich anteilige Beiträge nach der Kündigung der Mietbürgschaft zurück? 

Ja, nach Rückgabe der Bürgschaft an den Versicherer erfolgt eine taggenaue Abrechnung. Zum Beispiel würde bei Rückgabe der Bürgschaft nach einem halben Jahr genau die Hälfte des Jahresbeitrags an Sie zurückgezahlt werden.

Welche Kosten entstehen für die Bürgschaft? 

Es entstehen nur Kosten für Bürgschaften, die beantragt werden können. Die Höhe der Beiträge für die Bürgschaft richtet sich nach der Bürgschaftshöhe. Zur konkreten Berechnung verwenden Sie bitte unseren Beitragsrechner.

Sind zusätzliche Sicherheiten notwendig? 

Nein, die Bonitätsprüfung ist für den Versicherer ausreichend, d.h. Sicherheiten wie beispielsweise Festgeld müssen für die Kaution nicht hinterlegt werden.